Leistungen

Unternehmen

Unternehmen müssen im unternehmerischen Alltag nicht nur die betriebswirtschaftlichen Fragen klären, sondern auch viele rechtliche Aspekte im Blick behalten. Um schwerwiegende Fehler zu vermeiden und insbesondere bei der Neu- und Umgestaltung der unternehmerischen Strukturen von Anfang an den richtigen Weg einzuschlagen, bedarf es eines kompetenten notariellen Rates. Ich berate Sie in allen Themen zur Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft sowie zur Übertragung von Anteilen, Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Umwandlungen, Handelsregisteranmeldungen und zur Unternehmensnachfolge. Gerne unterstütze ich Sie dabei, die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen zu finden. Komplizierte rechtliche Vorgänge stelle ich transparent dar, so dass Sie am Ende eine wichtige Entscheidungsgrundlage bekommen.

Ehe, Partnerschaft, Familie

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft geschieht nicht nur auf emotionaler Ebene, sondern kann auch rechtlich dokumentiert werden. Ob Sie Ihre Partnerschaft ehelich oder nichtehelich eingehen, ist eine ganz persönliche Entscheidung. Gerne berate ich meine Mandanten darüber, welche rechtlichen Fragen bei dieser Entscheidung bedacht werden müssen. Das Gesetz bietet viele Möglichkeiten für individuelle Vereinbarungen. Als Notar stehe ich Ihnen auch als unparteiischer Berater in Scheidungs- und Trennungsfragen zur Seite, setze Trennungsvereinbarungen auf und beantworte alle Fragen im Hinblick auf die Auswirkungen der einzelnen Vereinbarungen. Aber auch in Bezug auf Fragen zum Adoptionsrecht bin ich gerne Ihr Ansprechpartner.


Vorsorge

Ob ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung oder die wesentliche Veränderung der persönlichen Lebensumstände: Plötzliche Ereignisse können dazu führen, dass man seine persönlichen Dinge nicht mehr selbstständig regeln und keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen kann. Eine Vorsorge in Form von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Generalvollmachten oder Patientenverfügungen kann es in diesen Fällen vor allem den Angehörigen erleichtern, für das Familienmitglied Entscheidungen in seinem Sinne zu treffen. Was viele nicht wissen: Das Recht, für einen Angehörigen zu entscheiden oder zu handeln, haben selbst die nächsten Verwandten nicht automatisch. Umso wichtiger ist es, für diese Fälle vorzusorgen. Gerne biete ich Ihnen dazu abgestimmt auf Ihren individuellen Einzelfall eine umfassende Beratung an.

Immobilien

Der Kauf, der Verkauf oder auch die Schenkung von Immobilien sind komplexe rechtliche Vorgänge, hinter denen hohe materielle Werte stehen. Es müssen erhebliche Investitionen getätigt und oft auch Darlehen aufgenommen werden. Als Notar berate ich sowohl Käufer als auch Verkäufer neutral, damit Risiken auf beiden Seiten eingegrenzt werden können. Ich besorge die für den Vollzug des Verkaufes nötigen Unterlagen, überwache Eigentumsumschreibungen im Grundbuch und biete Rechtssicherheit auf beiden Seiten. Zu meinen Leistungen gehören die Ausgestaltung des Immobilienkaufvertrages sowie die umfassende Beratung zur Schenkung von Immobilien, dem Nießbrauch, dem Wohnungsrecht sowie der Bestellung von Hypotheken und Grundschulden.

Erbe & Schenkung

Durch ein Testament oder einen Erbvertrag hat jeder die Möglichkeit zu bestimmen, was mit seinem Vermögen und seinem Eigentum im Todesfall geschieht, und kann so Streitigkeiten im Erbfall vorbeugen. Im gesetzlichen Rahmen kann der Erblasser Erbteile abändern, auch familienfremde Personen zu Erben bestimmen und Testamentsvollstreckungen anordnen. Wichtig ist jedoch, dass diese Regelungen durch ein Testament oder einen Erbvertrag getroffen werden. Als Notar erstelle ich darüber hinaus Erbscheinsanträge und berate zu Themen wie vorweggenommenen Erbfolgen oder Schenkungsverträgen. Gerne stelle ich Ihnen auch die Vor- und Nachteile bei komplexen Übertragungen von Grundbesitz, Erb- und Geschäftsanteilen vor.


Beglaubigungen

Kopien oder Abschriften von Zeugnissen und Urkunden werden häufig nur dann anerkannt, wenn sie von einem Notar beglaubigt wurden. Eine notarielle Beglaubigung bescheinigt die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Original eines Dokumentes, so dass dieses im Rechtsverkehr eingesetzt werden kann. Als Notar bescheinige ich die Übereinstimmung von Kopien mit dem Original sowie die Echtheit von Unterschriften. Notarielle Beglaubigungen sind beispielsweise immer dann erforderlich, wenn der Klient eine Eintragung oder Anmeldung in ein öffentliches Register vornehmen muss. Auch beim Immobilienverkauf muss der Eintrag ins Grundbuch mit einer notariellen Urkunde erfolgen.